Die „DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen“ hatenorme Auswirkungen. Bei Neubauten und Sanierungen von Wohngebäuden muss ein Lüftungskonzept vorliegen – auch bei Einfamilienhäusern und bei Umbauten sowie dem Austausch von Fenstern! Jedoch ist die Konzentration allein auf die Wohnungslüftung heute weder ausreichend noch zeitgemäß. In der Praxis ist durch die Luftdichtigkeit von Gebäuden sowie den hohen energetischen Standardebenso für Nichtwohngebäude,in denen sich Menschen aufhalten, einelüftungstechnische Maßnahmenotwendig.
Liegen diese Konzepte nicht vor, haften Sie für spätere Feuchte- oder Schimmelschäden!
Lassen Sie es nicht soweit kommen!
Mit meinem Lüftungskonzept sichern sich gegen Haftungsstreitigkeiten und Folgekosten ab.